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Medizinproduktesicherheit
Beauftragter für Medizinproduktesicherheit gemäß § 6 MPBetreibV
Das Medizinprodukterecht beschreibt die Rechte und Pflichten von Anwendern und Betreibern bei Vorkommnissen im Zusammenhang mit Medizinprodukten. Um die entsprechenden Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten sowie bei Rückrufmaßnahmen zu koordinieren, gibt es in Betrieben mit mehr als 20 regelmäßig Beschäftigten den Beauftragten für Medizinproduktesicherheit.
Dessen Aufgaben sind:
- Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen,
- die Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber und
- die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen.
Sie erreichen unseren Sicherheitsbeauftragten über: