Medizinproduktesicherheit

Beauftragter für Medizinproduktesicherheit gemäß § 6 MPBetreibV

Das Medizinprodukterecht beschreibt die Rechte und Pflichten von Anwendern und Betreibern bei Vorkommnissen im Zusammenhang mit Medizinprodukten. Um die entsprechenden Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten sowie bei Rückrufmaßnahmen zu koordinieren, gibt es in Betrieben mit mehr als 20 regelmäßig Beschäftigten den Beauftragten für Medizinproduktesicherheit.

Dessen Aufgaben sind:

  • Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen,
  • die Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber und
  • die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen.


Sie erreichen unseren Sicherheitsbeauftragten über:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.